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Schach Matt dem Titelhandel


Wie ich bemerkt habe, wird auf mehreren Internetplattformen (Titelhändler) sogenannte Adelstitel (Adelsnamen) für nur wenige Euro angeboten.

Ganz zu meinem Ärger auch der Name „Graf von Falkenstein“ auf diesen angeboten wird.

Leider sind mir von der gesetzlichen Seite aus die Hände gebunden gegen diese Titelhändler vorzugehen. Manche Anbieter untermauern dieses auch noch mit der Aussage sich den Namen als Markennamen beim Patentamt schützen zu lassen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Und dieses könne man mit jedem Adelsnamen (Adelstitel) machen und es spiele überhaupt keine Rolle, ob diese Adelslinie ausgestorben ist oder noch heute in der Gesellschaft bestand hat.

Somit verkaufen sie keinen Adelstitel, sondern sie geben einfach eine Lizenz des Markennamens weiter. Mehr auch nicht und somit kann man den Markennamen lediglich als Zusatznamen tragen. Zusätzlich zu seinem eigentlichen Vor- und Nachnamen.

Somit müsste es dann heißen: Martin Mustermann Graf von Mustermann wenn man es auf Visitenkarten, Briefpapier, Homepage usw. einsetzen will.

Wer sich nur Martin Graf von Mustermann nennen sollte, der muss beachten, dass dieser Titel vom Titelhändler völlig wertlos ist und in Deutschland keinesfalls im Rechtsverkehr geführt werden darf. Außer man hat den Namen auch im Personalausweis (Melderegister bei den Behörden) stehen.

Man sollte sich auch nicht nur auf die Aussagen des Titelhändlers verlassen sondern selber noch recherchieren, denn auch ein ungenügendes Fachwissen der Deutschen Adelsgeschichte konnte man schon feststellen.

Einigen Händlern reicht ein Blick ins Internet auf der Suche nach einem Adelsnamen, am besten eines ausgestorbenen Adelsgeschlechtes ohne dann weiter nachzuforschen ob dieser wirklich ausgestorben ist, wenn es da heißt, im Jahre 1300 sei die Adelslinie ausgestorben. Oftmals ist dem nicht so.

Und das ist auch das Problem. Es mag ja die Adelslinie im Mannesmann erloschen sein aber das heißt nicht gleich, dass es in anderer Adelslinie z.B. aus dem Hessischen, Bayerischen, Schweizer oder im Ausland nicht doch noch Bestand hat.

Wenn man also so einen Namen erwirbt, kann es sein, das man aus heiterem Himmel einen Brief eines Rechtsanwaltes bekommen könnte der auf die Verletzung der Namensrechte hinweist. Man kann dann natürlich auf den Titelhändler verweisen, doch bringt es nicht viel wenn dieser seinen Hauptsitz in den USA hat.

Der Erwerb und Verkauf solcher Adelsnamen ist nicht strafbar. Aber wie man diesen Namen in die Öffentlichkeit tritt kann zu Schwierigkeiten mit sich bringen. Daran sollte man dann denken.

Auch ich habe mit Titelhändlern zu kämpfen, letztendlich auch in dem ich öffentlich meine Meinung dazu sage. Es ging dann soweit das man mich persönlich anging. Nur eine beglaubigte Kopie des Melderegisters meiner Behörde hat schnell für Klarheit gesorgt.

Aus diesem Grund nehme ich Abstand von denen die den Namen Graf von Falkenstein über das Internet erworben haben. Zudem habe ich ein Forum eröffnet mit dem Namen „Schachmatt dem Titelhandel“ und es sind alle herzlichst willkommen die sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten.

Ich möchte nochmals klarstellen, das sich mein Unmut nicht gegen die Käufer selbst richtet sondern ausschließlich gegen die Titelhändler.